Verlängerungsgebühr für 1 Jahr

100,00

Die Zahlung der Verlängerungsgebühr ist fällig bei Überschreitung der Maximalstudienzeit.

Beschreibung

Die Zahlung der Verlängerungsgebühr ist nötig bei Überschreitung der Maximalstudienzeit. Die Maximalstudienzeit kann unabhängig von der Studienrichtung jederzeit verlängert werden. Die Verlängerungsgebühr ist auch bei mehreren Studienrichtungen nur einmal fällig. Bitte geben Sie beim Zahlungsvorgang unter „Zusätzliche Informationen“ an, für welche Studienrichtung/en Sie die Verlängerungsgebühr einzahlen.